AGB · Sachverständigenleistungen · Verbraucher & Gewerbe

Allgemeine Vertragsbedingungen für Sachverständigenleistungen

Weser Elektrotechnik GmbH – Sachverständigenbüro
Oliver Schwemmert (VdS-Sachverständiger für Photovoltaikanlagen)
Ueser Weg 5, 28832 Achim · Vds-Gutachter-Photovoltaik.de
§1 Vertragsschluss
(1) Die Beauftragung erfolgt entweder über den Onlineshop unter Vds-Gutachter-Photovoltaik.de/shop/ oder durch schriftliche, textliche oder mündliche Auftragserteilung außerhalb des Onlineshops.
(2) Bei Buchung über den Onlineshop kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und Zahlung des dort ausgewiesenen Gesamtpreises zustande. Die im Onlineshop hinterlegten Leistungsbeschreibungen und Preisangaben sind verbindlich.
(3) Bei individueller Beauftragung außerhalb des Onlineshops wird der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung des Sachverständigen wirksam. Der Sachverständige übermittelt dem Auftraggeber diese AGB sowie die vereinbarte Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss in Textform.
(4) Der Verwendungszweck der Leistung ergibt sich aus der im Onlineshop oder in der individuellen Leistungsbeschreibung festgelegten Aufgabe. Eine nachträgliche Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Gutachten, sachverständigen Stellungnahmen, Bewertungen, Prüfungen, Beratungen oder die sachverständige Begleitung – jeweils nach Maßgabe der gebuchten oder individuell vereinbarten Leistung.
(2) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Sachverständige ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eigene Hilfskräfte einzusetzen. Die Einschaltung weiterer selbständiger Sachverständiger oder Fachleute bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Er setzt den Sachverständigen unaufgefordert über alle für die beauftragte Leistung bedeutsamen Umstände in Kenntnis und unterstützt ihn bei der Durchführung.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann der Sachverständige die Leistung verweigern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Bei Kündigung durch den Sachverständigen gemäß Absatz 3 oder bei Vertragsbeendigung durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch des Sachverständigen wie folgt bestehen:
a) Bei Pauschalpreisvereinbarung (Festpreis): Der Sachverständige ist berechtigt, eine anteilige Vergütung entsprechend dem bereits erbrachten Leistungsstand zu verlangen. Die Bemessung erfolgt nach dem Verhältnis der bereits erbrachten zur gesamten geschuldeten Leistung. Mindestens werden jedoch 25 % des Gesamtpreises als Bearbeitungspauschale für erfolgte Auftragsvorbereitung, Terminkoordination und administrative Aufwände fällig, soweit nicht ein geringerer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird. Dies gilt sowohl für Buchungen über den Onlineshop als auch für individuell vereinbarte Festpreisaufträge außerhalb des Onlineshops.
b) Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand (Stundensatz): Der Sachverständige erhält die bis zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstandene Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Mindestens wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von 75,00 € für erfolgte Auftragsvorbereitung und Korrespondenz fällig, soweit nicht ein geringerer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird.
c) Zusätzlich erstattungsfähige Aufwendungen: Unabhängig von der Vergütung nach Buchstabe a) oder b) hat der Auftraggeber sämtliche dem Sachverständigen bereits tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere bereits angefallene Fahrtkosten, Reisekosten, Lohnaufwand für Fahrt- und Reisezeiten des Sachverständigen und seiner Hilfskräfte, Kosten für bereits eingeholte Auskünfte oder beschaffte Unterlagen sowie bereits angefallene Vergütungsansprüche für eingesetzte Hilfskräfte.
(5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand tatsächlich nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Sachverständigen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.
§4 Termine und Fristen
(1) Terminabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht vom Sachverständigen ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.
(3) Sofern im Onlineshop oder in der individuellen Leistungsbeschreibung ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, gilt diese als verbindlich.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Bei Pauschalpreisvereinbarung (Festpreis) bestimmt sich die Vergütung nach dem vereinbarten Gesamtpreis. Bei Buchung über den Onlineshop ist dies der dort zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand findet nicht statt.
(2) Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand (Stundensatz) richtet sich die Vergütung nach der individuellen Vereinbarung.
(3) Der Gesamtpreis ist bei Pauschalpreisvereinbarung mit Vertragsschluss sofort fällig. Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand kann der Sachverständige eine angemessene Vorauszahlung verlangen; die Tätigkeit wird erst nach vollständigem Zahlungseingang aufgenommen.
(4) Nebenkosten wie Fahrtkosten, Auslagen oder Porti sind im Pauschalpreis nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder im Onlineshop entsprechend ausgewiesen wurde. Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand sind Nebenkosten gesondert zu vereinbaren.
(5) Vor-Ort-Termine werden nur nach vollständigem Zahlungseingang durchgeführt.
§6 Zusätzliche Leistungen
(1) Die im Onlineshop ausgewiesenen Leistungspakete sowie individuell vereinbarte Leistungen enthalten verbindliche Angaben über den Leistungsumfang.
(2) Die Leistungspakete im Onlineshop beinhalten keine Fahrtkosten, Fahrtzeiten oder Kilometerpauschalen. Diese werden für jedes Produkt gesondert kalkuliert, im Onlineshop ausgewiesen und zusätzlich zum Paketpreis berechnet. Bei individueller Beauftragung werden Fahrtkosten, Fahrtzeiten und Kilometerpauschalen gesondert vereinbart.
(3) Die Leistungspakete beinhalten regelmäßig einen Vor-Ort-Termin. Die hierfür erforderlichen Fahrtkosten, Fahrtzeiten und Kilometerpauschalen sind nicht im Paketpreis enthalten, sondern werden gemäß Absatz 2 gesondert ausgewiesen und berechnet.
(4) Über diesen Leistungsumfang hinausgehende zusätzliche Leistungen werden nur gesondert abgerechnet, wenn der Auftraggeber vor Durchführung der Zusatzleistung ausdrücklich informiert wurde und dieser schriftlich oder textlich zugestimmt hat. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche oder verlängerte Vor-Ort-Termine, weitere Anfahrten über die erstmals gesondert berechnete Anfahrt hinaus, über die gesondert vereinbarte Kilometerpauschale hinausgehende Fahrtstrecken, über die vereinbarte Leistung hinausgehende Recherche-, Korrespondenz- oder Dokumentationsaufwände sowie gesondert angeforderte Leistungen, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Beauftragung waren.
(5) Die Vergütung für Zusatzleistungen richtet sich bei Pauschalpreisvereinbarungen nach den im Onlineshop für vergleichbare Zusatzleistungen ausgewiesenen Preisen. Ist dort kein Preis ausgewiesen, wird vor Durchführung der Zusatzleistung ein individueller Preis schriftlich vereinbart. Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Stundensätzen.
(6) Ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers besteht kein Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Sachverständige behält das Urheberrecht an seinen Gutachten, Stellungnahmen, Beratungsergebnissen und sonstigen Leistungen.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den in der Auftragsbeschreibung genannten Zweck.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
(4) Bei Weitergabe ohne Zustimmung haftet der Auftraggeber für sämtliche hieraus entstehenden Schäden Dritter und stellt den Sachverständigen von diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.
§8 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sachverständigen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Sachverständigen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie für Schäden aus der Übernahme einer besonderen Garantie.
§9 Weitergabe an Dritte
(1) Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten, die Stellungnahme oder sonstige Leistung ist ausschließlich für den Auftraggeber und zu dem in der Auftragsbeschreibung festgelegten Zweck bestimmt. Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nicht.
(2) Gibt der Auftraggeber die Leistung oder Teile hiervon an Dritte weiter, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung.
(3) Eine Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Sachverständigen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Weitergabe oder Nutzung der Leistung durch Dritte resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
§10 Schweigepflicht und Datenschutz
(1) Der Sachverständige ist nach § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten oder bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse verpflichtet.
(2) Eine Offenbarung ist nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht durch den Auftraggeber zulässig.
(3) Objektive Erkenntnisse dürfen in anonymisierter Form für die berufliche Tätigkeit verwertet werden, soweit ein Rückschluss auf den Auftraggeber ausgeschlossen ist.
(4) Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO. Die Datenschutzerklärung kann auf der Website des Sachverständigen eingesehen werden.
§11 Kündigung
(1) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder die geschuldete Vergütung nicht leistet.
(3) Endet der Vertrag durch Kündigung, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen. Die Höhe bestimmt sich nach § 3 Abs. 4.
(4) Der Sachverständige kann die Annahme des Auftrags vor Tätigkeitsbeginn ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Befangenheit, Interessenkonflikt, fehlender Kapazität oder mangelnder Expertise. Er wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und bereits gezahlte Beträge erstatten.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen (28832 Achim).
(2) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Zuständigkeit.
§13 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Sachverständige die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§14 Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Die Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt durch eine gesonderte Erklärung außerhalb dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Erklärung muss vom Verbraucher aktiv erteilt werden.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Weser Elektrotechnik GmbH
Sachverständigenbüro · Oliver Schwemmert
Ueser Weg 5, 28832 Achim
Stand: Februar 2026
Vds-Gutachter-Photovoltaik.de
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