Beschreibung
Sachverständigen-Prüfung: Private Photovoltaikanlagen
Die Sachverständigen-Prüfung für private Photovoltaikanlagen dient der unabhängigen fachlichen Bewertung von PV-Anlagen auf privaten Dachflächen (insbesondere Flachdächer). Ziel ist es, die ordnungsgemäße Errichtung, Dokumentation und technische Sicherheit der Anlage zu überprüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Prüfung erfolgt durch einen qualifizierten Sachverständigen und eignet sich insbesondere
- Zur Vorlage bei Versicherungen als Grundlage zur Durchsetzung von Versicherungsleistungen
- Als Grundlage zur Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber dem Solateur
- Zur Unterstützung der Beweisführung im Rechtsstreit
Sie schafft Transparenz über den technischen Zustand der Anlage, identifiziert Risiken und dient als belastbare Entscheidungsgrundlage.
Leistungsumfang
Sichern Sie die fachgerechte Ausführung und den sicheren Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage durch eine unabhängige Sachverständigen-Prüfung. Die Prüfung orientiert sich an den anerkannten Regeln der Technik sowie relevanten DIN- und VDE-Normen.
Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem folgende Inhalte bewertet:
- Plausibilitätsprüfung der technischen Unterlagen
- Kontrolle der Systemdokumentation (z. B. gemäß DIN EN 62446-1)
- Prüfung vorliegender Abnahme- und Prüfberichte
- Sichtprüfung der AC- und DC-Installation
- Bewertung der Schutzmaßnahmen (u. a. Erdung, Überspannungsschutz)
- Prüfung des Blitzschutzkonzepts (innerer und äußerer Blitzschutz, sofern vorhanden)
- Stichprobenartige Sichtprüfung relevanter Anlagenteile
Nicht enthaltene Leistungen
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Sachverständigen-Prüfung und können bei Bedarf gesondert beauftragt werden:
- Konformitätserklärungen (CE)
- Bauaufsichtliche oder genehmigungsrechtliche Fragestellungen
- Netzbetreiberspezifische Sonderanforderungen
- Erst- oder Wiederholungsprüfungen mit Messungen nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100 / 0126-23
- Streit- und/oder Schlichtungsgespräche (bitte ggf. gesondert beauftragen)
- Reparaturen und/oder Fehlerbeseitigungen
- Ertragsanalysen (z.B. Vergleich Soll/Ist-Ertrag – kann gegen Aufpreis gebucht werden)
- Wahrnehmung von Gerichts- oder Schlichtungsterminen (gegen Aufpreis möglich)
- Beantwortung von Nachfragen/Korrespondenz z.B. durch Gerichte / Versicherungen / Rechtsanwälte
Prüfbericht & Dokumentation
Alle Feststellungen werden in einem schriftlichen Sachverständigenbericht dokumentiert.
Der Bericht wird Ihnen nach Abschluss der Abnahme als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Werden Mängel festgestellt, können Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung sinnvoll sein; diese sind gesondert zu beauftragen.
Voraussetzungen für die Durchführung
Für eine reibungslose Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anlage ist betriebsbereit und zugänglich
- Sichere Dachzugänge und Absturzsicherungen sind bereitgestellt (sofern notwendig)
- Zugriff auf vorhandenes Monitoring
Nicht erfüllte Voraussetzungen können zu Verzögerungen oder Mehraufwand führen.
Sonstige Hinweise
- Prüfungen erfolgen werktags in der Regel zwischen 07:00 und 17:00 Uhr
- Termine an Wochenenden oder Feiertagen sind gegen Zuschlag möglich
- Mehraufwand (z. B. Nachprüfungen, zusätzliche Anfahrten) wird separat berechnet
Nach Beauftragung werden wir Sie kontaktieren und erfahren wollen, welche besonderen Mängel bereits bekannt sind und welche Fragen sie hierzu beantwortet haben möchten. Ergeben sich heraus über das typische Maß entsprechende Aufwendungen (z.b. bei gehäufter Mängellage oder notwendiger Zusatzprüfungen) behalten wir uns vor den Auftrag abzulehnen, zugleich bieten wir ihnen an, den Auftrag gegen Mehraufwand durchzuführen. Lehnen Sie ab, erstatten wir selbstverständlich bereits empfangene Zahlungen abzüglich etwaiger bereits in Anspruch genommener Leistungen.
Ergebnis & Nutzen
Mit der Sachverständigen-Prüfung erhalten Sie eine unabhängige, fachlich fundierte Bewertung Ihrer privaten Photovoltaikanlage. Die Dokumentation dient als belastbarer Nachweis gegenüber Dritten und unterstützt insbesondere bei:
- Nachweis der fachgerechten Errichtung
- Reduzierung von Haftungs- und Betriebsrisiken
- Als Anspruchsbegründung gegenüber dem Solateur
- Zur Einbindung in laufende Gerichtsverfahren (Beweiserhebung)
- Als Grundlage für die Durchsetzung von Versicherungsleistungen







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